Eine Gesellschaft – so wird ein Unternehmen rechtlich bezeichnet – wird klassischerweise definiert als ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erfüllung eines gemeinsamen Zwecks. Seit einiger Zeit ist es auch möglich, eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG (Aktiengesellschaft) alleine zu gründen und zu führen. Seit jeher ist zudem das wirtschaften als Einzelunternehmer/-unternehmerin möglich. Stets geht es darum, einen bestimmten Zweck, meist wirtschaftliche Art, zu verfolgen wie z.B. im Rahmen eines Coiffeursalons, einer Schreinerei oder eines Beratungsunternehmens.
Welche Rechtsform am besten zu Ihren Plänen passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Es stellen sich u.a. Fragen der Haftung, der Grösse oder des Zwecks. Auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht macht es einen Unterschied, ob Sie z.B. als Einzelunternehmer/-unternehmerin oder im Rahmen einer GmbH tätig sind.
Bei der AG und der GmbH – den beiden im Geschäftsverkehr wohl am häufigsten anzutreffenden juristischen Personen – bedarf es zur Gründung einer öffentlichen Beurkundung und einer anschliessenden Eintragung im Handelsregister. Zudem ist ein Mindestkapital erforderlich. Uns Anwälten im Thurgau steht die gesetzliche Beurkundungskompetenz zur Gründung zu. Somit können wir Ihnen sowohl rechtliche Beratung als auch die Gründung Ihres Unternehmens aus einer Hand anbieten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne und unverbindlich zur Verfügung.
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