Es ist uns eine grosse Freude, Ihnen den Beitritt unseres neuen Partners Nicolas Mohr in unserer Kanzlei mitteilen zu dürfen. Nicolas Mohr ist zugelassen als Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson und wird sich in Zukunft für die Vertretung Ihrer Interessen einsetzen. Auch für ihn stehen unsere Werte Qualität, Vertrauen und persönliches Engagement an erster Stelle.
Nicolas Mohr ist schwergewichtig im Privatrecht beratend und prozessierend tätig, insbesondere in den Bereichen Vertrags- Arbeits- und Familienrecht. Eine detaillierte Umschreibung können Sie unter der Rubrik «Team» entnehmen.
Als im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragener Anwalt ist Nicolas Mohr auch berechtigt, bestimmte öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Darunter fallen unter anderem Ehe- und Erbverträge, Vorsorgeaufträge, aber auch Beurkundungen im Gesellschaftsrecht wie Gesellschaftsgründungen oder Statutenänderungen.
Mit dem Eintritt von Nicolas Mohr erfrischen wir auch unser Erscheinungsbild und sind neu als Friedrich · Hebeisen · Mohr · Rechtsanwälte am Bodensee, tätig.